Treppentürme Berlin Brandenburg
Treppentürme sind die sichere und bequeme Alternative zu innenliegenden Leitergängen als vertiale Verbindung der übereinanderliegenden Gerüstebenen und zudem für bestimmte Einsatzzwecke behördlich vorgeschrieben.
Die Treppentürme beinhalten zumeist eine Steigungshöhe von 2,00 m in einer Gerüstfeldlänge von 2,50 oder 3,00 m. Je länger das Gerüstfeld der Treppe, umso flacher und damit bequemer ist die Treppenneigung.
Die Konstruktion erfolgt aus Rahmen- oder Modulgerüst bzw. einer Kombination beider Systeme. Wir unterscheiden grundsätzlich einläufige und gegenläufige Treppentürme:
... einläufig
Einläufige Treppen stehen immer in Verbindung mit (mindestens) einem Gerüstfeld von üblicherweise 2,50 m Länge, entweder als separate Bautreppe oder als vorgebauter Vertikalweg am Fassadengerüst.
Die zumeist verwendete und in einem Rahmengerüst eingehängte Alu-Systemtreppe mit 55 cm Stufenbreite ist für 200 kg/m² Nutzgewicht ausgelegt sowie mit Hand- und Knielauf ausgestattet. Die Umgehung zwischen den Treppenläufen erfolgt horizontal auf der jeweiligen Gerüstebene - deswegen "einläufig".
... gegenläufig
Die gegenläufige Treppe ist uns allen von zuhause bekannt und besteht aus Treppenläufen und Zwischenpodesten.
Als Grundgerüst wird i.d.R. ein Modulsystem verwendet, in das separate Treppenwangen mit aufgelegten Gerüstbelägen (als Treppenstufen) eingebaut werden.
Durch verschiedene Wangen lassen sich unterschiedliche Steigungswinkel herstellen, durch die Länge der Gerüstbeläge ergibt sich die Stufenbreite. Die Zwischenpodeste lassen sich in die Stufenmaße integrieren oder frei gestalten.
Diese Variabilität ermöglicht die Anpassung an die unterschiedlichsten Anforderungen:
Als einfache Bautreppe oder als Event- bzw. Fluchttreppenturm. Als separate Konstruktion oder im Gerüst integriert bzw. angebaut. Komplett aus nichtbrennbaren Stahlelementen. Mit Hand- und Knielauf oder geschlossenen Füllstab-Geländern.
Die konstruktive Ausführung erfolgt in Abhängigkeit von örtlichen Gegebenheiten sowie Ihren Belastungs- und Bemessungs-Vorgaben. Der Nachweis der Standsicherheit wird durch eine separate statische Berechnung erbracht.